Infos zur KFZ-Versicherung
Die KFZ-Versicherung nimmt einen Sonderstatus im deutschen Versicherungswesen ein, sie gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen, die es gibt. Jedes Fahrzeug, das eine Zulassung benötigt, kann nur mit einer Versicherungsbestätigung zugelassen werden. So soll verhindert werden, dass Opfer von Verkehrsunfällen ohne Versicherungsschutz dastehen.
In der KFZ-Haftpflichtversicherung herrscht für den Versicherer Kontrahierungszwang, er darf normalerweise keinen Antrag auf Haftpflichtversicherung ablehnen, lediglich wenn der Kunde bereits vorher negativ aufgefallen ist (z.B. durch Nichtzahlung seiner Beiträge), darf er innerhalb der ersten zwei Wochen nach Zulassung den Antrag ablehnen und die vorläufige Deckung kündigen. Ansonsten steht er in der Pflicht.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung leistet immer dann, wenn durch den Betrieb und den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs Schäden bei Dritten entstehen. Die Haftpflichtversicherung reguliert dann den entstandenen Schaden und befriedigt alle berechtigten Ansprüche. Außerdem sorgt die KFZ-Versicherung dafür, dass unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden. Die KFZ-Haftpflichtversicherung wird normalerweise in zwei Varianten angeboten, einmal mit den gesetzlichen Deckungssummen und einmal mit der erhöhten Deckung. Diese liegt im Moment bei 100 Millionen Euro, verändert sich aber von Zeit zu Zeit. Einige ältere Versicherungsverträge enthalten noch eine unbegrenzte Deckung, wieder andere bieten nur 50 Millionen Deckungssumme. Die Beiträge in der Haftpflichtversicherung berechnen sich nach einem Schadenfreiheitsrabattsystem, je länger der Vertrag ohne Schadenzahlungen läuft, desto günstiger wird die Prämie. In jedem Jahr, in dem der Vertrag mindestens 6 Monate bestanden hat und kein Schaden verursacht wurde, erhöht sich die Anzahl der schadenfreien Jahre um ein Jahr.
Aber natürlich gibt es in der Autoversicherung nicht nur die Haftpflichtversicherung, der Versicherungsnehmer kann zusätzlich noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Diese Fahrzeugversicherungen decken Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Kaskoversicherungen gehören nicht zur Pflichtversicherung, sie sind nicht zwingend abzuschließen.
In der Teilkaskoversicherung sind zwar viele, aber nicht alle Risiken abgedeckt. So besteht Schutz bei Schäden, die durch:
- Feuer
- Hagel
- Sturm
- Überschwemmung
- Kollisionen mit Haarwild
- Glasbruch
- Marderbiss (abhängig von der Versicherung)
- Kurzschluss
- Einbruchdiebstahl
entstehen. Diese allgemeinen Risiken werden von den Versicherern aber meistens noch erweitert, so gilt bei vielen neueren Tarifen auch die Kollision mit Tieren aller Art als mitversichert, außerdem werden auch Folgeschäden bei Marderbiss bis zu einer bestimmten Höchstgrenze übernommen.
Die Vollkaskoversicherung umfasst immer auch eine Teilkaskoversicherung und erweitert die Deckung auf Schäden durch selbstverschuldetet Unfälle und durch Vandalismus. Reine Reifenschäden sind allerdings ausgeschlossen, diese werden nur bezahlt, wenn am Fahrzeug noch eine andere Beschädigung auftritt. Während es in der Autoversicherung für die Teilkasko feste Prämien und kein Schadenfreiheitsrabattsystem gibt, werden die Beiträge in der Vollkasko analog zur Haftpflichtversicherung berechnet.